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Gesellschaft

SGB II ("HartzIV"), Mindestlohn und Recht auf Arbeit.

Die Würde der durch "HartzIV" betroffenen Mitbürger ist wieder herzustellen. Jedem Mitbürger steht das Recht zu, sich an eine gemeinnützige Dienstleistungsgesellschaft zu wenden, wenn keine zumutbare Anstellung zu auskömmlichen Löhnen in der sogenannten freien Wirtschaft zur Verfügung steht.

Die Anstellung in einer gemeinnützigen Dienstleistungsgesellschaft wird mit dem kleinsten Stundenlohn entlohnt, der im öffentlichen Dienst gezahlt wird.

Die gemeinnützige Dienstleistungsgesellschaft wird aus Steuergeldern finanziert. Daher müssen die ausgeführten Dienstleistungen der Allgemeinheit zugute kommen.

Zur Begründung:

Jedes Jahr gehen in Deutschland mehrere tausend Arbeitsplätze durch Produktivitätszuwächse verloren. In den Fabriken arbeiten immer weniger Menschen und die Herstellung der notwendigen Lebensmittel ist weitgehend automatisiert. Zur Zeit werden ca. 15 Millionen Menschen in Deutschland alimentiert. Die Abhängigkeit vom Staat ist stetig steigend.

"HartzIV" war eine Alimentierung von weiten Teilen der Bevölkerung, die zu erheblichem Verwaltungsaufwand und zum Absturz in unwürdige Lebensumstände führte. Nicht nur dass Arbeitswillige und Arbeitsunwillige gleich behandelt werden, ist auch die Vorstellung von Arbeitgebern, die bei Zahlung von Hungerlöhnen die Aufstockung durch "HartzIV" erwarten, ein unmoralischer Vorgang.

1-EURO-Jobs und die Zeitarbeit, sind seit es die "HartzIV"-Regelungen gibt, in ihrer Zahl erheblich angewachsen. Ganze Belegschaften wurden Entlassen und in Zeitarbeitsfirmen zu wesentlich schlechteren Bedingungen wieder eingestellt.

"HartzIV" in der jetzigen Form führt bei Menschen mittleren Alters zur Aufzehrung der Lebensleistung. Die zwingende Auflösung von Lebensversicherungen zum Rückkaufwert lassen vermuten, dass die Lebensversicherer die Nutznießer dieser Gesetzeslage sind.

Selbst das "geschützte Eigenheim" ist nur bis zur ersten Reparatur geschützt. Da eine Gebäudereparatur von der Grundsicherung nicht zu bezahlen ist. Somit kommen Immobilien auf den Markt, die den Wert von Immobilien im Allgemeinen deutlich herabsetzen. Die Vorschrift des knappen Wohnraumes abhängig von der Personenzahl von alimentierten Lebensgemeinschaften führt bei Menschen mittleren Alters zur Auflösung liebgewordener Wohnungseinrichtungen und je nach Wohnungsangebot zum Umzug in prekäre Wohnlagen. Jemand, der erst einmal abgestürzt ist und eine Lebensleistung verfrühstückt hat, wird aus diesen Lebensumständen bis zum Lebensende nicht mehr herauskommen.

Also müssen wir eine Möglichkeit finden, Menschen die Arbeiten können und wollen, in regulären Arbeitsverhältnissen zu belassen oder aufzufangen. Die Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt, die Selbstverständlichkeit der Ausübung der ehrenhaften Dienste an der Gesellschaft erhält die Würde des Einzelnen.

Hier bietet sich die Chance eine "Durststrecke" in der Arbeitszeit zu überbrücken, ohne dass alles was man sich angeschafft hat, aufgelöst werden muss. Ferner kann eine Isolierung aus der Gemeinschaft der Beschäftigten vermieden werden.

Der Sozialhaushalt wird entlastet und die psychischen Belastungen bei den Betroffenen sind weit weniger schwer. Die Sozialabgaben für Rente, Krankenkasse und Pflegeversicherung werden weiter bezahlt. Eine Verteuerung der Arbeitskosten durch immer weniger Menschen in regulären Arbeitsverhältnissen findet nicht statt.

Die Geschäftsform einer gemeinnützigen Dienstleistungsgesellschaft kann eine dem öffentlichen Dienst angeschlossene oder auch eine Gemeinnützige Einrichtung sein.

Die Dienstleistungen zum Wohle der Gesellschaft sind völlig neu zu definieren. Vorlesen, Kinderbetreuung, Schularbeitshilfe etc., Begleitservice im ÖPNV sowie Hilfsdienste auf Bahnsteigen etc., Hilfen in Vereinen etc., Schneeräumdienste und Reinigungsarbeiten an Schulen oder in öffentlichen Anlagen, Verstärkung der Ordnungskräfte an Schulen und bei Veranstaltungen etc., etc..

Resümee:

"HartzIV" muss in seiner würdezerstöhrenden Wirkung entschärft werden.

Teilhabe an der Arbeit bedeutet Teilhabe am Leben.


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