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Gesellschaft

SGB II ("HartzIV"), Mindestlohn und Recht auf Arbeit.

Die Würde der durch "HartzIV" betroffenen Mitbürger ist wieder herzustellen. Jedem Mitbürger steht das Recht zu, sich an eine gemeinnützige Dienstleistungsgesellschaft zu wenden, wenn keine zumutbare Anstellung zu auskömmlichen Löhnen in der sogenannten freien Wirtschaft zur Verfügung steht.

Die Anstellung in einer gemeinnützigen Dienstleistungsgesellschaft wird mit dem kleinsten Stundenlohn entlohnt, der im öffentlichen Dienst gezahlt wird.

Die gemeinnützige Dienstleistungsgesellschaft wird aus Steuergeldern finanziert. Daher müssen die ausgeführten Dienstleistungen der Allgemeinheit zugute kommen.

Zur Begründung:

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